Durch die vorgesehene Änderung der Prüfsachverständigenordnung des Landes Brandenburgs (BbgPrüfSV) ist es notwendig, die allgemeine Verwaltungsgebühr für die Erstellung von Fachgutachten für Prüfsachverständige in die Gebührenordnung der BBIK aufzunehmen.
Mit der heutigen Bekanntgabe tritt die neue Gebührenordnung der BBIK ab 15. März in Kraft.
>> Hier können Sie die neue Gebührenordnung einsehen