Am 13. August 2021 hat die 6. Vertreterversammlung der Brandenburgischen Ingenieurkammer (BBIK) in ihrer 12. Sitzung die Neufassung der Haushalts- und Kassenordnung, der Beitragsordnung und der Gebührenordnung einstimmig mit einer Stimmenthaltung beschlossen.
Die BBIK hat sich in den letzten Monaten intensiv mit den Kammerordnungen auseinandergesetzt. Im Vordergrund standen die Aktualisierung, insbesondere im Hinblick auf höherrangiges Recht sowie die Optimierung von Geschäftsprozessen, aber auch die Erhöhung der Transparenz. So wurde die Beitragsordnung vor allem gekürzt, die Haushalts- und Kassenordnung wurde neu strukturiert. Herausgekommen sind drei Ordnungen, die übersichtlich und eindeutig die Arbeitsgrundlage der BBIK regeln.
Die wichtigsten Änderungen sind die vereinheitlichten Kündigungsfristen: Kündigungen jedweder Art sind nun zum 30.06 und zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.
Zusätzlich wurde die Bemessungsgrenze für die Beitragsreduzierung an die Einkommensteuerfreiheitsgrenze angepasst. Außerdem wurde das Antragsverfahren für die Beitragsreduzierung vereinfacht.
Alle drei Ordnungen werden hiermit fristgerecht bekannt gegeben.
Die Ordnungen treten zum 01.10.2021 in Kraft. Zur Anwendung kommen sie erstmalig ab 01.01.2022.
>> Hier finden Sie die aktualisierten Ordnungen