Die BBIK hat sich in den letzten Monaten intensiv mit den Kammerordnungen auseinandergesetzt. Am 22. März 2024 hat die 7. Vertreterversammlung der Brandenburgischen Ingenieurkammer (BBIK) in ihrer 5. Sitzung die Neufassung der Gebührenordnung beschlossen.
Konkret wurden die Gebühren im Prüfsachverständigenwesen (§ 15) angepasst.
Die Ordnung wurde hiermit fristgerecht bekannt gegeben und tritt ab 09. April 2024 in Kraft.
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