Nach dem Auslaufen der epidemischen Lage hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Aufhebung der Corona-Erlasse für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen zum 20.03.2022 angekündigt.
Dies betrifft die Erlasse:
In Vergabeverfahren, deren Angebotsfrist nach dem 20.03.2022 abläuft, sind daher das „Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ sowie das VHB-Formblatt 217 den Vergabeunterlagen nicht mehr beizufügen.
>> Hier können Sie sich den Erlass downloaden