In der Schriftreihe „Arbeitsmaterialien zur Denkmalpflege in Brandenburg“ legt das BLDAM eine Handreichung zu „Solaranlagen in der Baudenkmalpflege“ vor. Vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) soll das Arbeitsmaterial eine grundsätzliche Einführung in das Thema ermöglichen und als erste Handreichung für die Antragstellung dienen. Das Heft steht zum Download zur Verfügung.
Denkmäler sollten sinnvoll genutzt werden, um ihre Erhaltung zu fördern. Eine nachhaltige Gebäudenutzung erfordert einen sparsamen Ressourcenverbrauch. Die Veränderung von Bestandsbauten sollte behutsam erfolgen, da sie bereits viel "gespeicherte" graue Energie enthalten. Die Nutzung erneuerbarer Energien trägt zu einer klimafreundlichen Energiebilanz bei. Denkmäler, oft über Jahrhunderte genutzt, sind Beispiele für Nachhaltigkeit mit natürlichen Materialien und bewährten Konstruktionen.
Über 14.000 geschützte Denkmäler tragen zum unverwechselbaren Gesicht des Landes bei. Bei der Nutzung von Solarenergie zeigt sich ein vermehrtes Interesse, unterstützt durch rechtliche Rahmenbedingungen wie das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und die Anpassung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes im Juni 2023. Die Dachlandschaften werden stärker von Solartechnologien geprägt sein, wobei der Schutz kultureller Werte im Mittelpunkt stehen sollte.
Die vorliegenden Materialien dienen als Leitfaden für Antragstellungen. Es gibt keine Patentrezepte für die Verträglichkeit von Solaranlagen an Denkmälern, daher ist eine denkmalrechtliche Beratung durch Denkmalbehörden unerlässlich. Der verantwortungsvolle Einsatz von Solartechnologien sichert kulturelle Ressourcen für nachfolgende Generationen.
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