Anpassung der EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht für den 01.01.2024 veröffentlicht

Alle zwei Jahre erfolgt eine Anpassung der Schwellenwerte, ab denen das EU-Vergaberecht Anwendung findet. Diese Anpassung betrifft insbesondere die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Am 16. November 2023 wurden die aktualisierten Schwellenwerte im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Diese regelmäßige Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt vor dem Hintergrund, dass diese Werte auf den Schwellenwerten des Government Procurement Agreement (GPA) basieren, die von der EU berücksichtigt werden müssen.

Im Rahmen des GPA werden die Werte nicht in Euro ausgedrückt, sondern in Sonderziehungsrechten, einer künstlichen Währungseinheit, die vom Internationalen Währungsfonds geschaffen wurde. Der Kurs der Sonderziehungsrechte ist nicht identisch mit dem Euro und unterliegt kontinuierlichen Veränderungen, ähnlich dem Eurokurs.

Um die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge in bestimmten Abständen an die des GPA anzupassen, erfolgt alle zwei Jahre eine Anpassung der EU-Schwellenwerte an die aktuellen Kurse der Sonderziehungsrechte im Vergleich zum Euro. Dieser Prozess gewährleistet eine kontinuierliche Harmonisierung und Aktualisierung der Schwellenwerte im Einklang mit internationalen Standards.

Im Einzelnen werden die neuen, angepassten Schwellenwerte wie folgt lauten:

Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 der Kommission vom 15. November 2023):
Bauleistungen: 5.538.000 € (statt bisher 5.382.000 €)
Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 € (statt bisher 215.000 €)
zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 € (statt bisher 140.000 €)

Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2014/25/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2496 der Kommission vom 15. November 2023) und Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Richtlinie 2009/81/EG, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2510 der Kommission vom 15. November 2023):
Bauleistungen: 5.538.000 € (statt bisher 5.382.000 €)
Liefer-/Dienstleistungen 443.000 € (statt bisher 431.000 €)

Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU, geändert durch Delegierte Ver-ordnung (EU) 2023/2497 der Kommission vom 15. November 2023):
5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)

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