Ab 1. August 2023 gilt die neue Ersatzbaustoffverordnung, um mehr Recycling am Bau zu ermöglichen. Noch vor deren Inkrafttreten der Verordnung hat der Deutsche Bundestag am 10. Mai über die erste Anpassung der Verordnung bereits entschieden.
Aufgrund aktueller, technischer und wissenschaftlicher Entwicklungen soll die Ersatzbaustoffverordnung verändert und angepasst werden. Dazu hatte die Bundesregierung eine „Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung“ (20/6310) am 05. April vorgelegt, die nun den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz passiert hat.
Konkret geht es um die Ersatzbaustoffverordnung, die zum 1. August 2023 in Kraft treten soll. Darin wird der Umgang mit sogenannten mineralischen Ersatzbaustoffen, also von aus Recyclingmaterial, Nebenprodukten oder Abfällen gewonnenen Baustoffen, geregelt. Durch die Ersatzbaustoffverordnung soll nun erstmalig die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken bundeseinheitlich geregelt werden. Durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Änderungen werden Klarstellungen für den Vollzug aufgenommen und die Verordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Darüber hinaus werden Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt.
Außerdem enthält der Entwurf Änderungen der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung. Im Einzelnen sollen dabei durch die Änderungen Klarstellungen, wie beispielsweise der Umgang mit sogenannten mobilen Aufbereitungsanlagen zur Aufbereitung von Schlacken, Bauschutt und Baggergut vor Ort, aufgenommen werden.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, geht die Verordnung noch nicht weit genug: „Die Ersatzbaustoffverordnung ist ein dringend notwendiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft am Bau. Mit den 228 Mio. Tonnen, die jährlich an Bauschutt anfallen, stünde der Bauwirtschaft eine immense Rohstoffquelle zur Verfügung. Dieses Potential bleibt jedoch zum Großteil ungenutzt. Es fehlt auch in der Anpassung der Verordnung eine Regelung, die festlegt, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte. Nur wenn Recyclingmaterial nicht mehr der Makel des Abfalls anhängt, wird es als neues Baumaterial eingesetzt werden. Kein Bauherr wird Recyclingmaterial verwenden, wenn er damit rechtlich gesehen Abfall verbaut. Im Sinne einer funktionierenden, nachhaltigen Kreislaufwirtschaft am Bau fordern wir deshalb vom Bundesumweltministerium jetzt umgehend eine Regelung zum sogenannten Abfallende vorzulegen, damit sich Ersatzbaustoffe als gleichwertige Bauprodukte am Markt durchsetzen können. “
>> Hier können Sie die Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung lesen
Quelle: https://kurzelinks.de/j445 und https://kurzelinks.de/um7z