Amtsblatt Nr. 23 | Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr 29/2020 vom 23. Dezember 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Fortschreibung der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe 2014 (AKVS 2014) bekannt gegeben.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen neue Regelungen bei Kostenfortschreibungen von Bundesfernstraßenmaßnahmen Diese werden nun erst erforderlich, wenn nach § 24 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) eine erhebliche Abweichung von den in § 24 BHO definierten Haushaltsunterlagen vorliegt.

Nach VV Nr 1 2 zu § 54 BHO ist eine Abweichung erheblich, wenn sie zu einer wesentlichen Änderung der Baumaßnahme oder einer Kostenüberschreitung um mehr als 15 Prozent führt. Die Vorgabe zur Wesentlichkeit einer Änderung wird daher in der AKVS 2014 auf >15 % angehoben.

Die AKVS 2014, Ausgabe 04/2023 stehen auf der Internetseite des BMDV im Bereich des Handbuchs „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS 2014)“ zum kostenlosen Download bereit.

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