Aktualisierte Bauformulare: Was Ingenieurinnen und Ingenieure in Brandenburg jetzt wissen müssen

Ab dem 24. Januar 2025 stehen neue Formulare für das Baugenehmigungsverfahren auf der Formularseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) zur Verfügung. Diese Änderungen betreffen zahlreiche Aspekte des Verfahrens und sind für alle Ingenieurinnen und Ingenieure, die in der Bauplanung und Genehmigung tätig sind, von Bedeutung.

Was hat sich geändert?

Die aktualisierten Formulare wurden überarbeitet, um den aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen gerecht zu werden. Eine wichtige Neuerung betrifft die Bau- und Betriebsbeschreibungen: Hier wurde gemäß § 2 Abs. 2 Satz 5 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) auf das Unterschriftsfeld verzichtet, da die entsprechende Angabe nun bereits in Nummer 4 der Formulare enthalten ist.

Zudem wurden Änderungen an den Formularen 8.3 und 10.4 für Prüfsachverständige in der energetischen Gebäudeplanung vorgenommen. Diese Formulare sind nur noch für Bauanträge erforderlich, die vor dem 10. August 2024 eingereicht werden. Für Bauanträge ab diesem Datum ist stattdessen eine sogenannte Erfüllungserklärung einzureichen.

Alle Änderungen sind in den neuen Formularen klar markiert, und eine Übersicht bietet detaillierte Informationen darüber, welche Dokumente überarbeitet wurden.

Übergangsfrist: Alte Formulare noch bis Ende April 2025 gültig

Damit Planer und Bauherrinnen ausreichend Zeit für die Umstellung haben, können die bisherigen Formulare noch bis zum 30. April 2025 verwendet werden. Diese Übergangsfrist ermöglicht es, laufende Projekte ohne Unterbrechung abzuwickeln. Ab dem 1. Mai 2025 sind jedoch ausschließlich die neuen Formulare gültig.

Was bedeutet das für Ingenieurinnen und Ingenieure?

Für Fachkräfte im Bauwesen ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den neuen Formularen vertraut zu machen. Dies betrifft insbesondere:

  • Bau- und Betriebsbeschreibungen: Prüfen Sie, ob die vereinfachten Angaben Ihre Arbeitsprozesse betreffen.
  • Energetische Gebäudeplanung: Planen Sie Bauanträge entsprechend des Stichtags 10. August 2024 und bereiten Sie sich auf die Nutzung der Erfüllungserklärung vor.
  • Projektplanung und Übergangsmanagement: Stellen Sie sicher, dass bis Ende April 2025 noch alte Formulare für laufende Projekte verwendet werden können, um unnötigen Mehraufwand zu vermeiden.

Wichtige Links und Ressourcen

Die neuen Formulare stehen ab dem 24. Januar 2025 auf der der Formularseite des Ministerium zum Download bereit. Dort finden Sie auch die Übersicht der Änderungen sowie hilfreiche Anleitungen und Erläuterungen.

Die Aktualisierung der Bauformulare ist ein wichtiger Schritt, um die Effizienz und Rechtskonformität im Genehmigungsverfahren zu verbessern. Ingenieurinnen und Ingenieure in Brandenburg sind gut beraten, sich zeitnah mit den neuen Vorgaben auseinanderzusetzen und die Übergangsfrist strategisch zu nutzen. So können Sie Ihre Projekte reibungslos durch die Genehmigungsphase bringen und weiterhin hochwertige Leistungen für Ihre Kundschaft erbringen.

Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um auch in Zukunft erfolgreich zu planen und zu bauen.

>> Hier geht es direkt zu den Bauformularen

© Felix W | pixabay
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