Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Reform der HOAI und die Anpassung der Leistungsbilder standen im Fokus der diesjährigen AHO-Herbsttagung, die am 22. November 2022 vor mehr als 120 Teilnehmern im Auditorium Friedrichstraße in Berlin stattfand.
Der Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im BMWSB, Ministerialdirektor Dirk Scheinemann, gab in seinem Vortrag einen Überblick über die ambitionierten Ziele der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, die noch fokussierter auf die Themen Klimaschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gerichtet sind. Er hob hervor, dass bei der Bewältigung dieser Themen die kreativ-schöpferische und fachlich kompetente Arbeit der Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen essentiell ist. Die HOAI ist dabei eine wesentliche Voraussetzung, um diese berufliche Qualität und einen fairen Leistungswettbewerb zu gewährleisten, betonte Scheinemann.
Überarbeitungsbedarf ergibt sich insbesondere aus veränderten Anforderungen an die Planungsleistungen in Bezug auf Aspekte der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit und damit auch verbunden, einem wachsenden Fokus auf das Planen und Bauen im Bestand. Der Ministerialdirektor dankte für die Vorschläge für eine HOAI 202X, die durch die Kammern und Verbände der Architekten und Ingenieure unter Koordination des AHO erarbeitet wurden. Diese Vorschläge stellen wichtige Impulse für den anstehenden Reformprozess dar, der in dieser Legislaturperiode bis 2025 abgeschlossen werden soll.
Das für die HOAI federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben sich dazu entschlossen, die Struktur des Reformverfahrens zur HOAI 2013 aufzugreifen. Dem eigentlichen Verordnungsverfahren wird ein Gutachtenprozess vorangestellt, bei dem in der ersten Stufe das Bundesbauministerium gutachterliche Untersuchungen zur Aktualisierung der Leistungsbilder durchführt. Auf dieser Grundlage wird das BMWK in einem weiteren Schritt ein Honorargutachten zur Überprüfung der Honorartafeln beauftragen.
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