Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober – eingebracht durch das Bundesbauministerium – Vorschläge für Änderungen im Baugesetzbuch verabschiedet. Der vorgeschlagene Entwurf erleichtert den Ausbau erneuerbarer Energien auf Tagebauflächen und die Installation von Wasserstoffanlagen.
Die Regelungen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien weiter beschleunigen und damit zur Energiesicherheit beitragen.
Der Gesetzentwurf privilegiert ausdrücklich Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. Daneben schafft der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für die Bundesländer. Endet die Braunkohleförderung an einem Ort, können Bundesländer damit die Flächen, sogenannte Tagebaufolgeflächen, grundsätzlich für die Belegung mit Windenergie- oder Solaranlagen öffnen. Die Verordnung der Länder ersetzt langwierige und schwierige Änderungen der bestehenden Planungsgrundlagen und kann damit für eine deutlich schnellere Nutzung der Flächen sorgen. Durch eine Anrechnungsregelung können die Länder die Flächen nutzen, um ihre Flächenziele aus dem Wind-an-Land-Gesetz zu erfüllen.
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