Mit dem 01. Januar 2023 sind die im Sommer beschlossenen Änderungen des GEG in Kraft getreten. Da es sich um kleine Änderungen handelt, wurde kein gänzlich neu überarbeitetes GEG veröffentlicht. Im Bundesanzeiger finden sich die Änderungen unter §18a des „Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“.
Um die Angleichung der Neubauanforderungen an den EH40-Standard (ab 01.01.2025) einfacher zu gestalten, wurde ab dem 1. Januar 2023 der EH55-Standard als Zwischenstandard für den Neubau eingeführt.
Für die Umsetzung der übrigen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Änderung des GEG stehen Einzelheiten noch nicht fest.
>> Änderungen des GEG im Bundesanzeiger
>> relevante Auszüge der Änderungen
>> Website des BMWSB