Am 15. September sind die Änderungen der Brandenburgischen Prüfsachverständigenordnung und der Sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungs- Prüfungsverordnung in Kraft getreten. Die BBIK wertet positiv, dass viele Änderungen, die bei einem Termin im November letzten Jahres vorgetragen und gemeinsam mit der obersten Baufaufsicht erarbeitet wurden, nun umgesetzt sind.
In der Prüfsachverständigenordnung wurden die Aufgaben des Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung (eGP) konkretisiert. Auch wurden die Fortbildungen präzisiert, dass heißt, die Prüfsachverständigen müssen regelmäßig an fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und ihrer Anerkennungsbehörde die Nachweise aller zwei Jahre zum Jahresbeginn vorlegen.
Im § 5 wird nun differenzierter darauf eingegangen, welches Studium als Voraussetzung akzeptiert wird.
>> Die außführlichen Änderungen können Sie hier nachlesen.
>> aktuelle Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung
>> aktuelle Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung
>> Hier finden Sie den vom MIL veröffentlichten Stundensatz