Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.5 „Fußböden“, ASR A1.8 „Verkehrswege“, ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie die ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst.
Auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erfahren Sie die detaillierten Vorgaben bzw. ein Fachgutachten zu Fluchtwegen in Arbeitsstätten – Einfluss von Wegbreite, Treppen, Türen und Einengungen auf die Entfluchtung.
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