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Ablehnung von Sachverständigen: Fachliche Fehler genügen nicht

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (04.06.2024 - 16 W 16/24) betrifft die Ablehnung von Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren – ein Thema, das für viele Ingenieure von großer Bedeutung ist. Das OLG Köln hat entschieden, dass die fehlende Sachkunde eines Sachverständigen allein kein ausreichender Grund für dessen Ablehnung ist.

Selbst wenn das Gutachten grobe fachliche Fehler aufweist oder wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt wurden, rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass der Sachverständige parteiisch oder befangen ist.

Im konkreten Fall hatte eine Partei geltend gemacht, dass der Sachverständige Wartungsunterlagen nicht in sein Gutachten einbezogen und damit eine unvollständige Beurteilung abgegeben habe. Dies wurde von der Partei als grob fehlerhaft gewertet und als Grundlage für die Ablehnung wegen Befangenheit herangezogen. Das OLG Köln sah jedoch keinen ausreichenden Grund, das Misstrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen.

Was bedeutet das für Sachverständige?

Diese Entscheidung ist für Ingenieure und Sachverständige in zweierlei Hinsicht relevant:

  1. Sorgfältige Gutachtenerstellung bleibt essenziell
    Auch wenn ein Gutachten fachliche Fehler enthält, bedeutet das nicht automatisch, dass der Sachverständige abgelehnt werden kann. Dennoch unterstreicht der Fall die Wichtigkeit einer sorgfältigen und umfassenden Gutachtenerstellung, um spätere Diskussionen über dessen Qualität zu vermeiden.
  2. Ablehnungsanträge bleiben ein schwieriges Instrument
    Die Entscheidung zeigt, dass die Gerichte hohe Anforderungen an die Begründung eines Ablehnungsantrags stellen. Für Parteien und Anwälte bedeutet dies, dass sie sich auf andere Wege konzentrieren müssen, um ein möglicherweise unzureichendes Gutachten zu entkräften, beispielsweise durch ergänzende Begutachtungen oder Privatgutachter.

Praxistipp: Qualitätssicherung für Sachverständige

Für Ingenieure, die als Sachverständige tätig sind, ergibt sich daraus die klare Empfehlung, ihre Gutachten methodisch und fachlich solide zu erstellen. Folgende Punkte können helfen, Fehler zu vermeiden:

  • Umfassende Aktenprüfung – Alle relevanten Unterlagen einsehen und auswerten
  • Methodisch sauberes Vorgehen – Gutachterliche Standards einhalten
  • Nachvollziehbare Argumentation – Die Begründung von Ergebnissen klar darlegen
  • Fachliche Fortbildung – Kontinuierliche Weiterbildung zur Vermeidung fachlicher Mängel

Quelle: https://kurzlinks.de/4ibl

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