Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 30.06.2021, um gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen.
Ab dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16. November 2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.
Die KfW Bankengruppe will gern ausführlich dazu informieren und auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Dazu bietet die KfW Bankengruppe eine Online-Schulung am Donnerstag, den 3. Dezember 2020 um 16:00 – ca. 17:00 Uhr an.
Zur Information und Anmeldung interessierter Unternehmen erhalten Sie hier.
Die Anmeldung/Registrierung erfolgt dann in wenigen selbst erklärenden Schritten.