Das Jahr 2024 bringt eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen und Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen mit sich. Von steuerlichen Regelungen über Arbeitsrecht bis hin zu Umweltauflagen – die Dynamik in der Gesetzgebung ist spürbar. Das geplante "Wachstumschancengesetz" nimmt dabei eine zentrale Rolle ein und umfasst diverse Maßnahmen zur Förderung von Wirtschaft, Innovation und Klimaschutz.
Im folgenden Überblick werden einige der wichtigsten Änderungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger vorgestellt, die im Jahr 2024 in Kraft treten oder bereits geplant sind. Von verkürzten Aufbewahrungsfristen über neue Regelungen in der Arbeitszeit- und Energiepolitik bis hin zu Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung – die kommenden Monate versprechen eine Vielzahl von Veränderungen und Herausforderungen.
Betriebe sollen Buchungsbelege nun nur noch acht Jahre statt bisher zehn Jahre archivieren müssen. Dies ist Teil des Wachstumschancengesetzes, über das Bund und Länder noch verhandeln.
Ab dem 1. Januar 2024 können Arbeitsunfälle elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Ab 2028 wird dies zur Pflicht
Die Wahl zum 8. Landtag des Landes Brandenburg findet am 22. September 2024 statt.
Ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter elektronisch aufzeichnen müssen. Ausnahmen sind für Tarifparteien und Kleinbetriebe vorgesehen.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern.
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Das Bundesbildungsministerium hat die Mindestausbildungsvergütung für 2024 bekanntgegeben. Neue Beträge werden ab sofort für das zweite bis vierte Lehrjahr gerundet.
Die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gilt ab dem 1. Juli 2024 auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen.
Das geplante Wachstumschancengesetz sieht eine degressive Abschreibung von bis zu 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter vor, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt werden.
Rund 500.000 Arbeitgeber nutzen bisher das Meldeportal sv.net für die Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen. Ab dem 1. März 2024 wird dieses Portal vollständig durch das neue "SV-Meldeportal" ersetzt. Arbeitgeber, die sv.net nutzen, müssen sich für das neue Portal registrieren, wobei die Registrierung und das Login nur noch mit einem Elster-Zertifikat möglich sind.
Die Dezemberhilfe 2022 soll laut Bundesregierung nicht besteuert werden, allerdings steht die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes noch aus.
Ab dem 1. Januar 2024 enden voraussichtlich die Steuererleichterungen für Speisen in der Gastronomie, die während der Pandemie temporär galten. Der Mehrwertsteuersatz für Speisen soll wieder von sieben auf 19 Prozent steigen. Branchen wie die Gastronomie, das Bäckerhandwerk und Konditoren, die sich für eine Verlängerung eingesetzt hatten, sind von dieser Änderung betroffen.
Ab 2024 erhalten Käufer von E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro einen Bundeszuschuss von 3.000 Euro statt bisher 4.000 Euro. Keine Förderung gibt es für Fahrzeuge über 45.000 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Dies markiert eine kontinuierliche Erhöhung, nachdem der Mindestlohn zuletzt am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde angehoben wurde.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber den Beginn und das Ende der Elternzeit an die zuständige Krankenkasse melden.
Die maximale Arbeitszeit im Minijob bleibt ab dem 1. Januar 2024 trotz der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns unverändert. Minijobber können weiterhin etwa 43 Stunden monatlich arbeiten. Die Jahresverdienstgrenze wird auf 6.456 Euro erhöht.
Die Bundesregierung lässt die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zum 31. Dezember 2023 auslaufen.
Ab dem 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Eine bedeutende Änderung ist die Anerkennung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als rechtsfähig.
Die Europawahl findet vom 6. bis 9. Juni 2024 statt.
Ab dem 1. April 2024 soll das Qualifizierungsgeld Unternehmen, die vom Strukturwandel betroffen sind, bei der Qualifizierung ihrer Fachkräfte unterstützen. Es handelt sich um eine steuerfreie Entgeltersatzleistung, die von der Agentur für Arbeit an Beschäftigte in Weiterbildung gezahlt wird.
Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten den Arbeitszugang in Deutschland erleichtern und ab November 2023 schrittweise in Kraft treten.
Die Grenze für Wirtschaftsgüter, die in einen Sammelposten eingebracht werden können, soll laut dem geplanten "Wachstumschancengesetz" auf 5.000 Euro steigen. Die Abschreibungsdauer wird von fünf auf drei Jahre verkürzt.
Das Wachstumschancengesetz sieht eine verbesserte steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung vor, die jedoch noch die Zustimmung des Bundesrats benötigt.
Die Installation von Steckersolargeräten, auch als Balkonkraftwerke bekannt, wird vereinfacht, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen.
Ab 2024 sollen Heizungen in den meisten Neubauten ab Januar zu 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Das Gesetz sieht auch Übergangsfristen und Förderungen vor.
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Kleine und mittelständische Unternehmen können laut den Plänen der Bundesregierung 50 Prozent der Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter abschreiben, anstatt der bisherigen 20 Prozent.
Unternehmen, die Luxusartikel anbieten, müssen sich ab 2024 im elektronischen Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen registrieren, um Geldwäsche zu verhindern.
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Die Bundesregierung plant, die Stromsteuer für besonders stromintensive Produktionen von 2024 bis 2028 erheblich zu senken, was zu einer geschätzten Entlastung von 2,75 Milliarden Euro führen könnte.
Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern könnte laut Wachstumschancengesetz von 800 auf 1.000 Euro erhöht werden.
Ab dem 7. Dezember 2023 wird voraussichtlich die telefonische Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder grippalen Symptomen wieder dauerhaft eingeführt.
Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nur noch Gerüstbauer Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Leistung stehen.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen im Transparenzregister eingetragen sein. Auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) unterliegen ab 2024 einer Mitteilungspflicht.
Ab 2024 sind per- und polyfluorierte Stoffe (PFAS), unter anderem in Feuerlöschern, verboten
Das geplante "Wachstumschancengesetz" sieht vor, dass Unternehmen mit Umsätzen bis 800.000 Euro die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten statt nach vereinbarten Entgelten berechnen können.
Die Pauschalbesteuerung von Beiträgen für Gruppenunfallversicherungen wird erleichtert, indem der Grenzbetrag aufgehoben wird.
Die Schwelle zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen soll laut dem "Wachstumschancengesetz" von 1.000 Euro auf 2.000 Euro steigen.
Unternehmen, die in umweltfreundliche Ausrüstung oder Projekte investieren, könnten eine 15-prozentige Prämie erhalten.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten höhere EU-Schwellenwerte für alle europaweiten Vergabeverfahren.
Arbeitgeber können bis zum 31. Dezember 2024 steuerfreie Prämien von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich zahlen.
Laut dem geplanten "Wachstumschancengesetz" könnte die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages temporär von 60 Prozent auf 75 Prozent angehoben werden.
Freiwillig versicherte Selbstständige haben nun mehr Zeit, ihre Steuerunterlagen bei ihrer Krankenkasse einzureichen.
Das geplante Wachstumschancengesetz soll zahlreiche Erleichterungen im Steuerrecht für Selbstständige und Unternehmen bringen, darunter eine Investitionsprämie für Klimaschutz.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird 2024 auf 1,7 Prozent erhöht.
Die Reform der Weiterbildungsförderung mit dem Qualifizierungsgeld tritt zum 1. April 2024 in Kraft, die Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung zum 1. August 2024.