Ingenieurkammern fordern einheitliche gesetzliche Kammermitgliedschaft im Bauwesen

Die Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung markiert einen entscheidenden Moment in der Debatte um die Sicherheit und Qualität im Bauwesen Deutschlands. Angesichts wachsender Herausforderungen und potenzieller Gefahrenquellen haben die Ingenieurkammern Deutschlands eine klare und dringliche Forderung erhoben.

Die Planung von Bauleistungen muss ausschließlich in die Hände von qualifizierten Ingenieuren oder Architekten gelegt werden.

In einer Zeit, in der die Komplexität von Bauprojekten zunimmt und die Anforderungen an Sicherheit und Verbraucherschutz höchste Priorität haben, ist es untragbar, dass jedermann ohne entsprechende Qualifikationen Planungsleistungen erbringen kann. Diese Lücke im System öffnet Tür und Tor für unkontrollierte Ausführungen, insbesondere bei hochkomplexen Bauprojekten im Hoch- und Tiefbau, und gefährdet somit die öffentliche Sicherheit.

Die Bundesingenieurkammer hebt hervor, dass kein anderer freier Beruf eine vergleichbare Laxheit im Umgang mit der eigenen Berufsausübung duldet. Die Sicherheit und das Wohlergehen der Gesellschaft stehen auf dem Spiel, insbesondere im sensiblen Bereich des Bauwesens, in dem das Potenzial für Gefährdungen von Leib und Leben besonders hoch ist.

Ein zentraler Punkt in der Debatte ist der Verbraucherschutz und die präventive Sicherung der Öffentlichkeit vor potenziellen Gefahren. Die Ingenieurkammern tragen die Verantwortung für eine effektive Berufsaufsicht über ihre Mitglieder, um sicherzustellen, dass die hohen Standards eingehalten werden. Eine lückenlose Pflichtmitgliedschaft aller im Bauwesen tätigen Ingenieure ist unerlässlich, um eine wirksame Berufsaufsicht zu gewährleisten.

Es wird deutlich betont, dass Personen, die nicht Mitglied einer Ingenieur- oder Architektenkammer sind, niemals Planungsleistungen im Bauwesen erbringen dürfen. Nur durch eine gesetzlich verankerte Kammermitgliedschaft kann das Vertrauen und der Schutz der Verbraucher gewährleistet werden. Eine solche Mitgliedschaft ermöglicht es den Ingenieurkammern, ihre Berufsangehörigen auf die Einhaltung ihrer Pflichten zu überprüfen und damit das Risiko für den Verbraucher zu minimieren.

Die Bundesingenieurkammer, als Dachverband aller Ingenieurkammern der Bundesländer, fordert daher die Einführung einer bundesweit einheitlichen gesetzlichen Kammermitgliedschaft für alle im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Sicherheit, Qualität und Integrität im Bauwesen zu gewährleisten und eine stabile Grundlage für die Zukunft der Branche zu schaffen.

Die Ingenieurkammern stehen bereit, ihre Verantwortung zu übernehmen und einen Beitrag zur Übernahme staatlicher Aufgaben in der Staatsverwaltung zu leisten. Doch dies kann nur erfolgreich geschehen, wenn der Staat den Ingenieurkammern die notwendigen Mittel und Befugnisse zur Verfügung stellt, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Eine gesetzliche Kammermitgliedschaft für alle im Bauwesen tätigen Ingenieure ist der erste Schritt auf diesem Weg und ein entscheidender Schritt hin zu einer sichereren und verantwortungsvolleren Bauindustrie in Deutschland.

>> Hier können Sie die Berliner Erklärung downloaden

© totojang1977 | AdobeStock
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